Haltung
Artgerechte Kaninchenhaltung
Die Unterbringung in einem herkömmlichen 1,20m Käfig stellt keine artgerechte Haltung da! Auch wenn diese Käfige und die Unterbringung gerade noch so dem deutschen Tierschutzgesetz entsprechen und daher im Handel als Kaninchenkäfige angeboten werden können. Kaninchen brauchen Bewegung damit die Muskeln nicht verkümmern und Übergewicht nicht entsteht. Die Kaninchen sollten mindestens 2m² Grundfläche je Tier 24 Stunden am Tag zur Verfügung haben. Eine solche artgerechte Unterbringung garantiert, dass die Kaninchen auch seelisch gesund bleiben und keine Verhaltensstörungen wie massive Aggressivität, Futterneid und ähnliches entstehen.
Ein Partnertier ist ein absolutes Muss! Kein Mensch oder anderes Tier können dem Kaninchen den Kaninchenpartner ersetzen. Kaninchen sind keine Einzelgänger!
Die Außenhaltung ist sicherlich die artgerechteste Haltungsform, jedoch auch die anspruchsvollste, die nicht jeder Halter seinen Kaninchen bieten kann. Potentielle Kaninchenhalter unterliegen oft der irrigen Vorstellung, dass die Außenhaltung weniger Aufwand und Arbeit bedeutet. Das Gegenteil ist der Fall. Um die Kaninchen artgerecht im Garten halten zu können ist es notwendig ein großes Gehege von mindestens 6m² (für zwei Tiere) zu bauen. Dieses sollte ein- und ausbruchssicher sein und als Minimum eine isolierte Schutzhütte aufweisen, in dem die Kaninchen Schutz finden und den Witterungen trotzen können. Die im Handel für Außenhaltung angebotenen Ställen sind absolut ungeeignet, da die Kaninchen hier auf kleinstem Raum sitzen und hilflos der Witterung ausgeliefert sind. Aufgrund des geringen Platzes sind sie nicht einmal in der Lage sich durch Bewegung Wärme zu verschaffen.
Im Prinzip können Kaninchen in Innenhaltung ähnlich wie Wohnungskatzen in der Wohnung gehalten werden, wenn dabei Gefahrenquellen erkannt und entschärft werden. In einem Zimmer sollte den Kaninchen jedoch ein Rückzugsort angeboten werden mit Schlafmöglichkeit und einer Klokiste. Wem eine solch gänzliche freie Haltung in der Wohnung nicht möglich ist, kann alternativ auch ein Gehege mit Freigehegeelementen in einem Zimmer der Wohnung errichten. Auch hier gilt die Grundregel mindestens 2m² Grundfläche pro Tier.
Für beide Haltungsformen gilt: Kaninchen stinken nicht! Falsche Einstreu und zu lange nicht gereinigte Klokisten stinken! Nicht jedoch die Kaninchen.